Abrechnung mit Krankenkassen
Unsere Podologiepraxis ist aufgrund entsprechender Zulassung gegenüber  gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsbefugt. Voraussetzung dafür ist eine durch Ihren Arzt ausgestellten Heilmittelverordnung für folgende Leistungen, die meist im Rahmen des diabetischen Fußsyndroms verschrieben wird:

  • Hornhautabtragung, Hornhautbearbeitung
  • Nagelbearbeitung
  • Podologische Komplexbehandlung
  • Wegegebühr bei Hausbesuch

Hier finden Sie ein Musterrezept zum korrekten Ausfüllen von Verordnungen. So sollte Ihr Rezept aussehen, wenn Sie eine podologische Heilbehandlung in Anspruch nehmen möchten. Beim Anklicken des Bildes steht Ihnen dieses zum Download / Ausdruck im ACROBAT READER als PDF-Dokument zur Verfügung.
Gerne können Sie dieses Dokument auch in Ihrer behandelnden Praxis als Vorlage einreichen.

musterrezept

Gesetzliche Zuzahlung
Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen. Diese Zuzahlungen sind vor der ersten Behandlung zu begleichen. Falls Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, legen Sie uns einfach Ihren Befreiungsausweis vor und wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.

ZahlungWie rechne ich als Patient die Behandlung mit der Krankenkasse ab?
Der gesetzlich Versicherte kommt mit einer Heilmittelverordnung seines Arztes zu uns. Daraufhin nehmen wir seine Daten auf, vereinbaren Termine und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Die Kasse übernimmt aber nicht die Gesamtkosten. Der Versicherte muss als Zuzahlung selbst 10% der Heilmittelkosten als gesetzlichen Eigenanteil leisten. Sie kennen das, wenn sie in der Apotheke Medikamenten kaufen.
Wichtig: Diese Zuzahlungen gelten nicht nur für das eigentlichen Heilmittel - die Behandlung - auch für die Kosten des Hausbesuchs, wie z.B. Hauspauschale und Wegegeld. Dieser Eigenanteil ist vollständig und vor der Behandlung in der Praxis zu zahlen. Alle Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse haben und diesen auch vorlegen sind von der Zuzahlung befreit.

Gibt es für alle Patienten alle Leistungen auf Rezept?
Nein, momentan sind für gesetzliche Versicherte nur Verordnungen im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms bei vorliegender Angiopathie und / oder Neuropathie möglich. Für genauere Informationen sprechen sie bitte mit ihrem behandelnden Arzt.

Selbstzahler  (Privatpatienten)
Als Selbstzahler schliessen Sie vor Beginn der Behandlung einen privaten Behandlungsvertrag mit uns ab. Die Kosten sind dann auf Grundlage unserer gültigen Preisliste jeweils vor der Behandlung von Ihnen selbst zu begleichen. Ab September 2014 ist dies auch mittels EC Kartenzahlung bei uns möglich.

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